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   BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82   

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https://dejure.org/1985,6023
BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82 (https://dejure.org/1985,6023)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1985 - 2 C 29.82 (https://dejure.org/1985,6023)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1985 - 2 C 29.82 (https://dejure.org/1985,6023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldung der Fachlehrer ohne Ingenieurprüfung oder Fachhochschulabschluss - besoldungsrechtliche Höherstufung der Fachlehrer auf Grund achtjähriger Lehrtätigkeit nach Abschluss der Ausbildung - Lehrtätigkeit vor Zweiter Prüfung als Teil der (schulpraktischen) Ausbildung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82
    Denn es handelt sich bei seiner früheren Einstufung in die Besoldungsgruppe A 11 HBesO (a.F.) nicht um eine durch Befähigung und Leistung erlangte und im Wege förmlicher Beförderung erreichte statusrechtliche Stellung, die nicht ohne angemessenen Ausgleich genommen werden dürfte (vgl. hierzu BVerfGE 64, 367 <379, 383, 385 f. [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]>).

    Im übrigen ist den Ländern ein erheblicher Bewertungsspielraum belassen (vgl. auch BVerfGE 64, 367 [BVerfG 05.07.1983 - 2 BvR 460/80]).

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale -

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82
    Soll ein Beamter allein aufgrund einer Tätigkeit bzw. einer Dienstzeit von bestimmter Dauer Anspruch auf Einstufung in eine höhere Besoldungsgruppe erlangen, so rechtfertigt sich dies aus der zu vermutenden Höherwertigkeit seiner Leistung aufgrund längerer Berufserfahrung (subjektiv-leistungsbezogene Differenzierung, vgl. hierzu Summer/Rometsch, ZBR 1981, 1 ; Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - DVBl. 1981, 1063>).
  • BVerwG, 15.03.1984 - 2 C 45.81
    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82
    Ob der Kläger hiernach am 1. Januar 1977 in die niedrigere (neue) Besoldungsgruppe A 10 HBesO (mit Überleitungszulage gemäß Art. 5 § 2 HAnpG-2. BesVNG) übergeleitet worden oder auch unter Geltung des neuen Besoldungsrechts in der Besoldungsgruppe A 11 HBesO verblieben ist, richtet sich mithin danach, ob er am maßgeblichen Stichtag die tatbestandlichen Voraussetzungen der Fußnote 2 zur Besoldungsgruppe A 11 HBesO erfüllt hat (vgl. zur Änderung der besoldungsrechtlichen Einstufung unmittelbar durch Gesetz auch Urteile vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 44 und 45.81 - ZBR 1984, 304>) .
  • BVerwG, 12.07.1982 - 2 B 75.81

    Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisions- und das Beschwerdeverfahren (BVerwG 2 B 75.81) auf je 4 000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können für die grundsätzlich (objektiv) funktionsgebundene Ämterbewertung (Fürst, GKÖD, Bd. III, K § 18 Rz 3; Schwegmann/Summer, BBesG, § 18 Rz 18) zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein (vgl. Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - und vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - ; Summer, Funktionsbezogene Besoldung - Beschwörungsformel oder reales politisches Programm? ; Summer-Rometsch, Alimentationsprinzip gestern und heute ).

    Aus der Qualifikation des jeweiligen Hochschullehrers können Rückschlüsse auf die Wertigkeit der von ihm erbrachten Leistungen bzw. auf die zu vermutende Höherwertigkeit der von ihm bis zur Überleitung erbrachten Leistungen gezogen werden (vgl. auch Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - und vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - ).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 77.11

    Besoldung der Fachlehrer des gehobenen nichttechnischen Dienstes ohne Ingenieur-

    Die Regelung der Besoldung von Fachlehrern ohne Ingenieurprüfung oder Fachhochschulabschluss ist gemäß Nr. 15 der Vorbemerkungen zu Anlage I BBesG daher den Ländern vorbehalten (vgl. auch Urteil vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - Buchholz 235 § 20 BBesG Nr. 5).

    Bundesrechtlich ist durch Nr. 15 der Vorbemerkungen zu Anlage I BBesG grundsätzlich nur festgeschrieben, dass die Länder für Fachlehrer ohne Fachhochschul- oder Ingenieurabschluss (aufgrund ihrer geringeren Qualifikation) eine niedrigere Besoldung vorsehen können (Urteil vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - Buchholz 235 § 20 BBesG Nr. 5).

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99

    Beförderungsähnliche Maßnahme; Besoldungsgruppe; Diskriminierungsverbot;

    Nr. 15 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B verpflichtet sie, Fachlehrer ohne abgeschlossene Fachhochschulausbildung besoldungsrechtlich niedriger einzustufen (vgl. Urteil vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - Buchholz 235 § 20 BBesG Nr. 5 ).
  • BVerwG, 02.10.1986 - 2 C 20.85

    Amtsinhalt bei Hochschullehrern - Amtsinhalt bei Fachhochschullehrern -

    In dem genannten Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - ist sodann dargelegt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die grundsätzlich (objektiv) funktionsgebundene Ämterbewertung zusätzlich und ergänzend auch subjektive Qualifikationsmerkmale maßgebend sein können (vgl. Urteile vom 2. Juli 1981 - BVerwG 2 C 32.78 - und vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - ).
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